Gefahrstoffe im Betrieb
Reiniger, Klebstoffe, Lacke, Öle, Desinfektionsmittel: Gefahrstoffe gibt es in fast jedem Betrieb. Was die Gefahrstoffverordnung verlangt und wie Sie es schlank umsetzen.
Mehr erfahren →Ob Werkstatt, Lager, Baustelle, Praxis oder Büro: Wer Menschen führt, ist auch für ihre Sicherheit verantwortlich. Wir zeigen Ihnen, was das konkret bedeutet – und wie Sie es im Alltag erfüllen, ohne dass Arbeitsschutz zur Nebenbeschäftigung wird.
Viele Vorgesetzte gehen davon aus, dass sich die Fachkraft für Arbeitssicherheit um den Arbeitsschutz kümmert. Das Gesetz verteilt die Verantwortung anders: Neben dem Arbeitgeber sind auch Personen verantwortlich, die mit der Leitung eines Unternehmens oder Betriebs beauftragt sind, sowie weitere beauftragte Personen – jeweils im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse (§ 13 Abs. 1 ArbSchG). Zusätzlich kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, Aufgaben des Arbeitsschutzes in eigener Verantwortung wahrzunehmen (§ 13 Abs. 2 ArbSchG).
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt beraten. Anweisen, kontrollieren und durchsetzen müssen Sie.
Wer als Arbeitgeber oder verantwortliche Person einer vollziehbaren Anordnung der Behörde nicht nachkommt, riskiert eine Geldbuße bis zu 30.000 Euro (§ 25 ArbSchG). Für Betriebsinhaber kommt die Aufsichtspflicht hinzu: Zu den erforderlichen Aufsichtsmaßnahmen gehören ausdrücklich auch die Bestellung, sorgfältige Auswahl und Überwachung von Aufsichtspersonen (§ 130 Abs. 1 OWiG). Wichtiger als jede Zahl: Wer seine Pflichten kennt und erfüllt, schützt sein Team und sich selbst.
Meister, Polier, Schicht- und Teamleiter, Lager-, Filial-, Abteilungs- und Bereichsleiter in Handwerk, Industrie, Logistik, Handel, Dienstleistung und Verwaltung – besonders, wenn Sie neu in der Führungsrolle sind oder eine Pflichtenübertragung unterschreiben sollen.
Möglicherweise ja. Verantwortlich ist man im Rahmen der Aufgaben und Befugnisse, die einem übertragen wurden (§ 13 Abs. 1 ArbSchG); das hängt nicht allein an einer Unterschrift. In der Schulung klären wir, woran Sie erkennen, was bei Ihnen dazugehört.
Beides ist möglich: live online in kleinen Gruppen oder als Inhouse-Schulung für Ihre Führungsrunde. Inhouse arbeiten wir auf Wunsch mit Ihren eigenen Gefährdungsbeurteilungen und Pflichtenübertragungen.
Ja, jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer erhält eine Teilnahmebescheinigung mit den behandelten Themen.
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