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Geschäftsführung · Online

Arbeitssicherheit für Geschäftsführer – Basiswissen online

Der kompakte Einstieg für Geschäftsführung, Inhaber und Betriebsleitung: 1,5 Stunden live per Zoom – ohne Anfahrt und ohne einen ganzen Tag aus dem Kalender zu streichen.

Auf einen Blick

  • Format: live per Zoom, Fragen direkt im Termin
  • Dauer: 1,5 Stunden
  • Preis: 220 € zzgl. MwSt. je Teilnehmer
  • Abschluss: Teilnahmebescheinigung

Inhalte

  • Ihre Verantwortung: Neben dem Arbeitgeber nennt § 13 Abs. 1 ArbSchG ausdrücklich das vertretungsberechtigte Organ einer juristischen Person – bei der GmbH die Geschäftsführung – und die vertretungsberechtigten Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft. Wer verantwortlich ist, hängt nicht davon ab, wer sich im Betrieb „um Sicherheit kümmert“.
  • Die Grundpflichten: Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation (§§ 5 und 6 ArbSchG), Unterweisung (§ 12 ArbSchG), Erste Hilfe und Brandschutz (§ 10 ArbSchG) sowie die Bestellung von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt nach dem Arbeitssicherheitsgesetz.
  • Richtig delegieren: Aufgaben lassen sich schriftlich auf zuverlässige und fachkundige Personen übertragen (§ 13 Abs. 2 ArbSchG). Auswahl und Kontrolle bleiben Ihre Aufgabe.
  • Ihr Fahrplan: eine kurze Liste, was Sie in den nächsten Wochen prüfen sollten – zum direkten Weitergeben an Ihre Führungskräfte.

Für wen?

Geschäftsführer, Inhaber und Betriebsleiter aller Branchen. Wer danach tiefer einsteigen möchte, bucht die Schulung „Arbeitssicherheitspflichten für Vorgesetzte“ für das ganze Führungsteam.

Live per Zoom, 1,5 Stunden, 220 € zzgl. MwSt. je Teilnehmer. Termine auf Anfrage. Die Schulung ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Was kostet die Schulung?

220 € zzgl. MwSt. je Teilnehmer, inklusive Teilnahmebescheinigung.

Ist das eine Aufzeichnung?

Nein. Sie sind live per Zoom dabei und können Ihre Fragen direkt stellen.

Ersetzt die Schulung die Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Nein. Sie erfahren, welche Pflichten Sie haben und wie Sie sie organisieren – die Bestellung von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt nach dem Arbeitssicherheitsgesetz bleibt eine davon.

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