Gefahrstoffe im Betrieb
Reiniger, Klebstoffe, Lacke, Öle, Desinfektionsmittel: Gefahrstoffe gibt es in fast jedem Betrieb. Was die Gefahrstoffverordnung verlangt und wie Sie es schlank umsetzen.
Mehr erfahren →Ein Workshop, kein Vortrag: Wir erarbeiten die Gefährdungsbeurteilung an einem echten Arbeitsbereich aus Ihrem Betrieb. Am Ende haben Sie nicht nur eine Methode, sondern ein fertiges Ergebnis.
Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG gilt ab dem ersten Beschäftigten. § 6 ArbSchG verlangt Unterlagen, aus denen das Ergebnis der Beurteilung, die festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung hervorgehen. Zu den Gefährdungen gehören ausdrücklich auch psychische Belastungen bei der Arbeit (§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG).
Alle, die Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen selbst erstellen oder pflegen: Inhaber, Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte und Qualitätsverantwortliche. Dauer als Richtwert: ein Tag oder zwei halbe Tage.
Mit Ihrem Betrieb. Wir wählen vorab einen Arbeitsbereich aus, an dem wir gemeinsam die Beurteilung erarbeiten – das Ergebnis können Sie direkt weiterverwenden.
Ja. Sie ist im Arbeitsschutzgesetz ausdrücklich als Gefährdungsfaktor genannt (§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG) und Teil des Workshops.
Am besten bei Ihnen im Betrieb, weil wir an einem echten Arbeitsbereich arbeiten. Auf Wunsch geht es auch live online.
Reiniger, Klebstoffe, Lacke, Öle, Desinfektionsmittel: Gefahrstoffe gibt es in fast jedem Betrieb. Was die Gefahrstoffverordnung verlangt und wie Sie es schlank umsetzen.
Mehr erfahren →Die Unterweisung ist die am häufigsten durchgeführte und die am schlechtesten dokumentierte Pflicht im Arbeitsschutz. Wie Sie in 20 Minuten so unterweisen, dass sich danach wirklich etwas ändert.
Mehr erfahren →Wer Menschen führt, trägt Verantwortung für ihre Sicherheit. Welche Pflichten bei Ihnen liegen, was Sie delegieren dürfen und wie Sie es so dokumentieren, dass es im Ernstfall trägt.
Mehr erfahren →