Brandschutzhelfer-Ausbildung
Theorie zur Brandschutzorganisation und praktische Löschübung – direkt bei Ihnen im Betrieb, an Ihren Feuerlöschern. Mit Nachweis.
Mehr erfahren →„Der Kollege fährt schon seit Jahren Stapler“ ist kein Befähigungsnachweis. Wir bilden Ihre Fahrer direkt in Ihrem Betrieb aus – auf Ihren Geräten, in Ihren Gängen, mit Ihren Lasten.
Nach § 7 DGUV Vorschrift 68 dürfen mit dem selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand nur Personen beauftragt werden, die mindestens 18 Jahre alt, für die Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben. Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden. Die Beauftragung gilt nur für den Betrieb, der sie erteilt hat – der Fahrausweis vom alten Arbeitgeber genügt also nicht.
Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-001 für Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand bis 2,5 Tonnen. Dauer: je nach Vorkenntnissen ein bis zwei Tage.
Je nach Vorkenntnissen ein bis zwei Tage, einschließlich theoretischer und praktischer Prüfung.
Nein. Für Mitgänger-Flurförderzeuge genügen geeignete Personen, die in der Handhabung unterwiesen und beauftragt sind – die Unterweisung sollte dokumentiert sein.
Bei Ihnen vor Ort im Kreis Düren, in der Städteregion Aachen, im Kreis Heinsberg und im Rhein-Kreis Neuss.
Theorie zur Brandschutzorganisation und praktische Löschübung – direkt bei Ihnen im Betrieb, an Ihren Feuerlöschern. Mit Nachweis.
Mehr erfahren →Die Unterweisung ist die am häufigsten durchgeführte und die am schlechtesten dokumentierte Pflicht im Arbeitsschutz. Wie Sie in 20 Minuten so unterweisen, dass sich danach wirklich etwas ändert.
Mehr erfahren →Ein Workshop, kein Vortrag: Wir erarbeiten die Gefährdungsbeurteilung an einem echten Arbeitsbereich aus Ihrem Betrieb. Am Ende haben Sie eine Methode – und ein Ergebnis.
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