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Betrieb · Intralogistik

Staplerschulung

„Der Kollege fährt schon seit Jahren Stapler“ ist kein Befähigungsnachweis. Wir bilden Ihre Fahrer direkt in Ihrem Betrieb aus – auf Ihren Geräten, in Ihren Gängen, mit Ihren Lasten.

Die Rechtslage

Nach § 7 DGUV Vorschrift 68 dürfen mit dem selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand nur Personen beauftragt werden, die mindestens 18 Jahre alt, für die Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben. Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden. Die Beauftragung gilt nur für den Betrieb, der sie erteilt hat – der Fahrausweis vom alten Arbeitgeber genügt also nicht.

Ablauf

  • Theorie: Rechtsgrundlagen und Verantwortung, Fahrphysik und Standsicherheit, Lastaufnahme und Tragfähigkeitsdiagramm, innerbetrieblicher Verkehr, tägliche Einsatzprüfung
  • Theorieprüfung
  • Praxis auf Ihren Geräten: Fahren mit und ohne Last, Aufnehmen, Absetzen, Stapeln, Regalbedienung
  • Praktische Prüfung, danach Fahrausweis und vollständige Prüfungsdokumentation

Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-001 für Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand bis 2,5 Tonnen. Dauer: je nach Vorkenntnissen ein bis zwei Tage.

Nach der Schulung

  • Vor der schriftlichen Beauftragung braucht es eine gerätespezifische Einweisung und eine Unterweisung zu den betrieblichen Gegebenheiten – inhouse erledigen wir das gleich mit.
  • Unterweisung für Arbeitsmittel mindestens einmal jährlich (§ 12 BetrSichV), auch für erfahrene Fahrer.
  • Der Fahrer prüft das Gerät vor jedem Einsatzbeginn auf erkennbare Mängel (§ 9 DGUV Vorschrift 68).
Die Schulung findet bei Ihnen im Betrieb statt – im Kreis Düren, in der Städteregion Aachen, im Kreis Heinsberg und im Rhein-Kreis Neuss. Umfang und Termin passen wir an Ihre Schichten an. Die Schulung ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wie lange dauert die Staplerschulung?

Je nach Vorkenntnissen ein bis zwei Tage, einschließlich theoretischer und praktischer Prüfung.

Braucht man für die elektrische Ameise einen Staplerschein?

Nein. Für Mitgänger-Flurförderzeuge genügen geeignete Personen, die in der Handhabung unterwiesen und beauftragt sind – die Unterweisung sollte dokumentiert sein.

Wo bieten Sie die Schulung an?

Bei Ihnen vor Ort im Kreis Düren, in der Städteregion Aachen, im Kreis Heinsberg und im Rhein-Kreis Neuss.

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