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Führungskräfte · Unterweisung

Unterweisungen durchführen

Die Unterweisung ist die am häufigsten durchgeführte und die am schlechtesten dokumentierte Pflicht im Arbeitsschutz. Diese Schulung richtet sich an alle, die selbst unterweisen.

Inhalte

  • Fristen, die stimmen: mindestens jährlich (§ 4 DGUV Vorschrift 1), bei Jugendlichen mindestens halbjährlich (§ 29 JArbSchG) – und immer anlassbezogen: bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, bei neuen Arbeitsmitteln oder neuer Technologie, jeweils vor Aufnahme der Tätigkeit (§ 12 Abs. 1 ArbSchG).
  • Der Maßstab: Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich ausgerichtet sind (§ 12 Abs. 1 ArbSchG). Die gleiche Präsentation für alle erfüllt das nicht.
  • Der Nachweis: was hineingehört, damit er im Prüf- oder Haftungsfall trägt – und warum „anwesend“ und „verstanden“ zwei verschiedene Dinge sind.
  • Online oder mündlich: Wo digitale Unterweisung sinnvoll ist und wo nicht. Für Gefahrstoffe verlangt die Gefahrstoffverordnung eine mündliche Unterweisung anhand der Betriebsanweisung mit Unterschrift (§ 14 Abs. 2 GefStoffV).
  • Handwerkszeug: wie Sie 20 Minuten so aufbauen, dass hinterher jemand etwas anders macht – inklusive der Frage, die jede Unterweisung rettet: „Was würden Sie tun, wenn …?“

Für wen?

Meister, Team- und Schichtleiter, Ausbilder und alle anderen, die in ihrem Bereich selbst unterweisen. Dauer als Richtwert: ein halber Tag, mit Teilnahmenachweis.

Live online in kleinen Gruppen oder als Inhouse-Schulung in Ihrem Betrieb. Umfang und Termine stimmen wir mit Ihnen ab. Die Schulung ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wie oft muss unterwiesen werden?

Mindestens jährlich (§ 4 DGUV Vorschrift 1), Jugendliche mindestens halbjährlich (§ 29 JArbSchG) – und zusätzlich immer vor Aufnahme der Tätigkeit, bei neuen Aufgaben oder neuen Arbeitsmitteln.

Reicht eine Online-Unterweisung?

Für viele Themen kann sie sinnvoll sein. Für Gefahrstoffe verlangt die Gefahrstoffverordnung aber eine mündliche Unterweisung mit Unterschrift. In der Schulung klären wir, was bei Ihnen gilt.

Läuft das online oder bei uns im Betrieb?

Beides ist möglich: bei Ihnen im Betrieb oder live online in kleinen Gruppen.

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